Deutschland steht in Den Haag wegen möglicher Beihilfe zum Völkermord vor Gericht. Grund sind deutsche Waffenlieferungen an Israel, das sich wegen eines etwaigen Genozids im Gazastreifen verantworten muss.

Deutschland muss sich erstmals vor dem höchsten UN-Gericht wegen etwaiger Beihilfe zum Völkermord verantworten. Eine entsprechende Klage Nicaraguas hat zu Wochenbeginn zu öffentlichen Anhörungen vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag geführt. Managua wirft Berlin vor, Israel politisch wie auch mit Waffenlieferungen zu unterstützen, obwohl dessen Kriegführung im Gazastreifen gegenwärtig vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag auf einen möglichen genozidalen Charakter untersucht wird. Der IGH erkennt zumindest plausible Anhaltspunkte für einen Genozid. Bestätigte sich der Verdacht, dann hätte sich die Bundesregierung mit der Genehmigung von Rüstungsausfuhren nach Israel der Beihilfe zum Völkermord schuldig gemacht. Eine erste förmliche Stellungnahme des IGH wird noch im April erwartet. In mehreren westlichen Staaten haben Gerichte, Parlamente oder Konzerne inzwischen Rüstungsgeschäfte mit Israel gestoppt, um einen offenen Bruch des Völkerrechts zu vermeiden. Die Zahl der Todesopfer im Gazastreifen übersteigt mittlerweile 33.400, darunter Dutzende Palästinenser, die an Unterernährung oder an Wasserentzug verstarben.

Erste Anordnungen des IGH

Faktisch hängt das Resultat von Nicaraguas Klage gegen Deutschland vom Resultat von Südafrikas Genozidklage gegen Israel ab. Südafrika wirft Israel vor, im Gazastreifen einen Genozid zu begehen, und hat am 29. Dezember 2023 ein entsprechendes Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag angestrengt. Zugleich reichte Pretoria mehrere Eilanträge ein, denen der IGH – nach einer öffentlichen Anhörung vom 11. und 12. Januar – am 26. Januar in einer einstweiligen Anordnung teilweise stattgab. In ihr forderte das höchste Gericht der Vereinten Nationen Israel auf, umgehend sicherzustellen, dass seine Kriegführung keinen der Tatbestände aus Artikel II der Völkermord-Konvention erfüllt. Dies bezog sich unter anderem darauf, dass die israelische Regierung eine angemessene Versorung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen mit Nahrung und Medikamenten verhinderte.[1] Am 28. März legte der IGH mit einer zweiten einstweiligen Anordnung nach. Darin stellte er fest, im Gazastreifen bestehe nicht nur das „Risiko einer Hungersnot“; die Hungersnot habe mittlerweile sogar schon „begonnen“. So seien mindestens 31 Menschen, davon 27 Kinder, an Unterernährung oder Wasserentzug gestorben. Der IGH ordnete deshalb erneut eine angemessene Versorgung im Gazastreifen an.[2]

Plausible Anhaltspunkte

Schon die einstweiligen Anordnungen des IGH sind ein ernster politischer Schlag für Berlin. Die Bundesregierung hatte am 12. Januar erklärt, sie weise den „gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords … entschieden und ausdrücklich zurück“: „Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage“.[3] Eine IGH-Anordnung setzt nun aber voraus, dass das UN-Gericht eine Klage gerade nicht als „grundlos“ einstuft, sondern zumindest plausible Anhaltspunkte für die inkriminierten Handlungen sieht. Die Position der Bundesregierung steht also in klarem Widerspruch zur Rechtsauffassung des IGH. Die Regierung hatte außerdem angekündigt, in der Den Haager Hauptverhandlung als sogenannte Drittpartei unterstützend an der Seite Israels auftreten zu wollen. Die Anordnungen des IGH lassen erkennen, dass Berlin damit das Risiko eingeht, Aktivitäten politisch zu verteidigen, die das oberste UN-Gericht letztlich als genozidal einstuft.

Beihilfe zum Genozid

Umso schwerer wiegt, dass die Bundesrepublik nun auch selbst vor Gericht steht – wegen möglicher aktiver Beihilfe zum Völkermord. Eine entsprechende Klage hat Nicaragua bereits am 1. März beim IGH eingereicht.[4] Die Anhörungen dazu fanden am Montag und Dienstag dieser Woche statt. Managua bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung Israel nicht nur politisch, sondern auch mit umfangreichen Rüstungsexporten unterstützt. So genehmigte sie im vergangenen Jahr die Lieferung von Rüstungsgütern an Israel in einem Wert von 326,5 Millionen Euro. Der Großteil der Lieferungen erfolgte nach dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023, darunter der Export von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen und 500.000 Schuss Munition für halb- und vollautomatische Waffen.[5] Mitte Januar – Südafrika hatte da seine Genozidklage bereits eingereicht – berichteten Medien, Berlin bereite eine Lieferung von 10.000 Schuss einer Präzisionsmunition für Panzer aus Beständen der Bundeswehr vor.[6] Berlin weist den Genozidvorwurf zwar weiterhin zurück, hat in Den Haag nun aber prophylaktisch erklärt, man habe fast nur Lieferungen von Rüstungsgütern wie Helmen zugestimmt, mit denen niemand getötet werden könne.[7] Freilich sind derlei Güter unverzichtbare Bestandteile auch eines genozidalen Kriegs.

Rüstungsexporte gestoppt

Während die Bundesregierung deutsche Rüstungsexporte nach Israel hartnäckig verteidigt, haben andere westliche Staaten sie mittlerweile eingestellt oder doch zumindest reduziert. So mussten die Niederlande, die ein großes Lager mit Bau- bzw. Ersatzteilen für den US-Jet F-35 beherbergen, die Lieferung dieser Teile an Israel infolge eines Gerichtsurteils vom 12. Februar einstellen. Das Urteil erfolgte auch unter dem Eindruck der einstweiligen Anordnung des IGH. Letzteres trifft ebenso auf die Entscheidung der Regierung der belgischen Region Wallonie vom 5. Februar zu, zwei Genehmigungen für den Schießpulverexport nach Israel zu widerrufen. In Spanien beteuert die Regierung, seit dem 7. Oktober 2023 keinerlei Exporte von Waffen nach Israel mehr genehmigt zu haben; allerdings konnten Kritiker nachweisen, dass weiterhin Munitionslieferungen getätigt wurden – möglicherweise auf der Basis früherer Ausfuhrerlaubnisse. In Kanada gibt die Regierung an, schon seit dem 8. Januar 2024 keine neuen Exporte mehr genehmigt zu haben. Ein Beschluss des kanadischen Parlaments vom 18. März untersagt nicht nur die Erteilung neuer Genehmigungen, sondern auch die Umsetzung bereits gestatteter Ausfuhren.[8] Unklar ist, ob Kanadas Regierung letzteres erfüllt.

„Die regelbasierte Ordnung“

Aus Furcht, wegen der einstweiligen Anordnungen des IGH in juristische Schwierigkeiten zu geraten, sowie unter dem Druck von Boykottkampagnen hat inzwischen mit dem japanischen Konzern Itochu auch ein erstes Großunternehmen aus dem westlichen Bündnisspektrum Konsequenzen gezogen: Die Flugzeugsparte von Itochu hat im Februar ihre Zusammenarbeit mit der israelischen Rüstungsfirma Elbit eingestellt.[9] Welche Risiken Rüstungslieferanten drohen, wenn sie ihre Exporte nach Israel fortsetzen, haben Ende März Berichte in britischen Medien offengelegt. Demnach bestätigte die Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im House of Commons, die konservative Abgeordnete Alicia Kearns, Rechtsexperten der britischen Regierung stuften die israelische Kriegführung im Gazastreifen unzweideutig als völkerrechtswidrig ein.[10] Daraufhin wurden Juristen mit der Feststellung zitiert, sofern die Regierung auch weiterhin Rüstungslieferungen an Israel genehmige, begehe sie Beihilfe zu Kriegsverbrechen. Kearns drang darauf, die Rechtsauffassung der Regierungsjuristen in London öffentlich zu machen und die Konsequenzen zu ziehen: Das sei unumgänglich, wolle man „die internationale regelbasierte Ordnung“ wahren.[11]

[1] S. dazu Der Westen, der Süden und das Recht.

[2] International Court of Justice: Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel). Order. 28 March 2024.

[3] Erklärung der Bundesregierung zur Verhandlung am Internationalen Gerichtshof. bundesregierung.de 12.01.2024.

[4] S. dazu Der Westen, der Süden und das Recht (II).

[5] S. dazu Waffen für Israel (II).

[6] Matthias Gebauer, Christoph Schult, Gerald Traufetter: Bundesregierung prüft Lieferung von Panzermunition an Israel. spiegel.de 16.01.2024.

[7] Marlene Grunert: Deutliche Zurückweisung. Frankfurter Allgemeine Zeitung 10.04.2024.

[8] Frequently Asked Questions: Arms Embargo on Israel. cjpme.org 21.03.2024.

[9] Jack Dutton: Japan’s Itochu drops Israel’s Elbit defense systems as Gaza war impact deepens. al-monitor.com 05.02.2024.

[10], [11] Toby Helm: UK government lawyers say Israel is breaking international law, claims top Tory in leaked recording. theguardian.com 30.03.2024.

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