Von der allgemein konstatierten Armutsgefährdung zu einem wirklich bedenklichen Sonderfall: Kinderarmut!

In der Öffentlichkeit ist eine breite Diskussion über die Kindergrundsicherung geführt worden. Vorwürfe wie „Ampel-Gehampel“ (Christoph Butterwegge) wurden laut, und jetzt gilt es schon als Erfolg, dass die Parteien der Koalition bei ihrem Streit – fürs Erste jedenfalls – zu einem Schlusspunkt gekommen sind: „Einigung bei der Kindergrundsicherung“ (SZ, 29.8.2023). Gestritten wurde über die Höhe der Haushaltsmittel insbesondere zwischen Familienministerin Lisa Paus und Finanzminister Christian Lindner: „Erst forderte sie zwölf Milliarden Euro, um bedürftigen Kindern in Deutschland mit der neuen Kindergrundsicherung zu helfen. Nach Widerstand des Finanzministers dampfte Paus den Betrag auf sieben Milliarden ein, dann notgedrungen auf 3,5 Milliarden. Die seien aber wirklich nötig. Am Montag sind es dann nur noch 2,4 Milliarden.“ (SZ) Und so gibt auch die Presse kund, worin sie ihre Hauptaufgabe sieht und was sie an dem Streit besonders erwähnenswert findet: „Zu den Aufgaben der Hauptstadtpresse gehört es normalerweise , möglichst süffige Details jener Streitgespräche an die Öffentlichkeit zu befördern, die in den nur scheinbar geschützten Räumen des Kanzleramts ausgetragen werden… Und natürlich, auch wenn es am Ende niemand zugeben will, geht es auch darum, wer in diesem Streit als Verlierer vom Platz geht.“ (SZ)Warum es überhaupt eine Kindergrundsicherung braucht, wozu sie dienen soll, das wird allenfalls am Rande erwähnt und erscheint für die kritischen Journalisten die reinste Nebensächlichkeit zu sein. Deshalb hier einige Hinweise darauf.

Ausgangspunkt: verbreitete Armut

Die Kindergrundsicherung gilt als ein Mittel gegen die Kinderarmut, die es in Deutschland reichlich gibt:

„Armutsgefährdet waren danach im vergangenen Jahr knapp 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Das entspricht einer Quote von 14,8 Prozent, so die Statistiker.“ (tagesschau.de, 26.7.2023)

Gleichzeitig heisst es in der Meldung: „Rund ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind von Armut und Ausgrenzung bedroht.“ 14,8 Prozent sind kein Viertel, insofern ist die Meldung etwas rätselhaft. Hier wird aber deutlich, dass man es überhaupt mit eigenartigen Definitionsbemühungen in Sachen Armut zu tun hat:

„Als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2022 lag dieser Wert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1250 Euro netto im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren waren es 2625 Euro. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel verteilt.“ (tagesschau.de)

Dass es sich in Deutschland um eine Wohlstandsgesellschaft handelt, gilt offensichtlich nicht für alle. Denn der Reichtum, den es gibt, steht nicht einfach der arbeitenden Bevölkerung und ihren Familien zur Verfügung. Als arm gilt daher auch nicht, wer von dem überall sichtbaren Reichtum – mangels Verfügung über das notwendige Geld – ausgeschlossen ist. Dies ist aber der Normalfall. Denn schliesslich ist alles in der Hand von Eigentümern und nur mit Geld kommt man an die Dinge, die man zum Leben braucht. Die sind nicht dafür da, um die Bedürfnisse der Bürger zu befriedigen, sondern sie sind Mittel des Geschäfts, um aus eingesetztem Geld mehr Geld zu machen.

Armut wird rechnerisch-künstlich ermittelt und auch die Rechnungsweise ist aufschlussreich. So wird der Tatbestand Armut um die so genannte Armutsgefährdung ergänzt, also um einen Zustand, in dem man möglicherweise und noch nicht wirklich arm ist. In der Statistik ist dann auch immer nur von Armutsgefährdung die Rede. Die soll dann vorliegen, wenn jemand über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. Damit wird meist die Vorstellung in die Welt gesetzt, bei dem mittleren Einkommen handele es sich um das Durchschnittseinkommen, also die Summe aller Einkommen geteilt durch die Anzahl der Mitglieder dieser Gesellschaft.

Diese Vorstellung ist zwar erwünscht, aber falsch. Bei der Bestimmung des mittleren Einkommens kennen Statistiker unterschiedliche Masse. Bei der Armutsdefinition wird das mittlere Einkommen als Grenze bestimmt, die die unteren 50 Prozent der Bevölkerung von den oberen scheidet. Bei dieser Grenzziehung fallen die Summe und die Höhe der oberen Einkommen völlig aus der Betrachtung heraus. Verglichen werden hier die Armen mit den Armen, was die Armutsgrenze nach unten hin verschiebt und die Zahl reduziert:

„Wenn sie jetzt ganz viele Menschen haben, die noch ärmer sind, die neu ins Land kommen, dann verschiebt sich das mittlere Einkommen nach unten“, so der Ökonom Fratzscher in der Tagesschau (tagesschau.de, 22.8.2023). „Das bedeute, es gebe viele deutsche Familien, die nicht mehr als arm gelten, weil eben sehr viel noch ärmere dazugekommen seien“. Es wird eben grosser Wert darauf gelegt, immer wieder darzulegen, dass es in dieser Gesellschaft nur wenige Arme gibt und die hiesige Wirtschaftsweise der grossen Zahl der Menschen im Lande zugute kommt. Dabei sprechen viele Meldungen in den Medien und Statements von Experten eine andere Sprache. Wenn die Höhe der Mieten und der fehlende Wohnraum beklagt werden, dann geht es ja wohl nicht darum, dass nicht genügend Häuser im Lande stehen, sondern um bezahlbaren Wohnraum. Zu hoch sind die Mieten eben im Verhältnis zu den Löhnen und Gehältern, die die meisten Menschen im Lande verdienen – und das betrifft mehr Menschen, als die Armutsstatistiken ausweisen.

Ebenso wird die Inflation beklagt sowie die Preissteigerung bei Lebensmitteln, Benzin, Strom undsoweiter. All die Klagen machen deutlich, dass eine sehr grosse Zahl von Menschen von vielem ausgeschlossen ist, was es in dieser Gesellschaft gibt. Das heisst, sie müssen sich ihr Geld einteilen und Verzicht üben. Ihre Einkommensquelle erweist sich immer wieder als mangelhaft, um die verschiedenen Bedürfnisse zu befriedigen.

Es gibt eben hierzulande eine grundlegende gesellschaftliche Scheidung in diejenigen, die über Vermögen verfügen, so dass sie ihr Geld, das heisst im Klartext: andere für sich arbeiten lassen können, und eben die Masse der anderen, die über nichts verfügen als sich selbst und die sich daher als Arbeitskraft anbieten müssen. Arbeitskraft zu sein und nichts anderes zu haben als dieses Arbeitsvermögen, gilt in dieser Gesellschaft aber nicht als Armut, weil es der Normalzustand für die Masse der Bevölkerung ist.

Arbeit als Einnahmequelle ist zudem eine unsichere Sache. Deswegen gibt es ja die verschiedenen Sozialversicherungen, die deutlich machen, dass Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter als – nicht aus eigener Kraft zu bewältigende – Lebensrisiken zur Existenz als Arbeitskraft dazugehören. Als Arbeitskraft ist der Mensch abhängig von Arbeitgebern und deren Gewinnkalkulation, in der Löhne und Gehälter Kosten darstellen, also niedrig auszufallen haben. Doch davon ist nie die Rede, wenn Armut thematisiert wird. Mit den diversen Statistikkunststücken wird Armut vielmehr zum Ausnahmezustand erklärt – und diejenigen, die es betrifft, sind dann eben Menschen, die aufgrund verschiedener Faktoren in der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt versagt haben.

Kinderarmut: ein besonderes Schicksal

Wenn Kinderarmut thematisiert wird, dann wird sie von der Armut der Eltern getrennt, obgleich Kinder ja nie unabhängig von diesen aufwachsen. Offenbar sind die Eltern also auch arm. Schliesslich ist die Familie nicht einfach eine Gemeinschaft, die auf Zuneigung basiert und in der Kinder dazugehören. Familien sind nämlich immer auch staatlich verpflichtete Versorgungsgemeinschaften.

In der Familie müssen die Einkommen für alle ausreichen – und darum ist es bekanntlich nicht gut bestellt, denn Kinder gelten offiziell als Armutsrisiko. Damit die Bürger sich dennoch Kinder leisten können, gibt es das Kindergeld (samt Kinderfreibetrag etc.). Das soll einen Anreiz dazu darstellen, trotz schmalem Geldbeutel Kinder in die Welt zu setzen. Schliesslich gibt es ein staatliches Interesse an zukünftigen Bürgern, Arbeitnehmern, Steuerzahlern, Einzahlern in die Rentenkassen, Soldaten usw.

Kindergeld ist allerdings nicht darauf berechnet, was ein Kind zum Leben braucht. Es ist, klassisch marktwirtschaftlich gedacht, eine Anreiz, der die Entscheidung ‚pro Kind‘ erleichtern soll. Denn dass in erster Linie die Eltern für ihre Kinder aufzukommen haben, gilt als die grösste Selbstverständlichkeit, auch wenn der Nachwuchs für viele staatliche Funktionen fest eingeplant ist. Bei der Bemessung der Sozialleistungen kommt es zudem darauf an, dass diese den Zwang zur Arbeit nicht konterkarieren. Deshalb steht jede Sozialleistung unter dem Verdacht, den Armen das Leben zu angenehm zu machen. Und so betont Finanzminister Lindner extra, dass es in erster Linie darum geht, die Eltern in Arbeit zu bringen (tagesschau.de, 2.4.2023).

Seltsam ist beim öffentlichen Nachdruck auf dem Thema Kinderarmut, dass deren besondere Bedeutung hervorgehoben wird. Schliesslich leben Kinder in der Regel, wie gesagt, mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammen. Deren Armut scheint aber bei der Skandalisierung des speziellen gesellschaftlichen Problems, das die nachwachsende Generation betrifft, nebensächlich zu sein.

Es handelt sich hier im Prinzip um eine moralische Betrachtungsweise, die der Unterscheidung besonderes Gewicht verleiht. Den Erwachsenen wird in dieser Sichtweise eine Verantwortlichkeit für ihre Armut zugeschrieben, während die Kinder als Unschuldswesen vorkommen, die nichts für ihre Armut können und die deshalb – mit Recht – als besonders hilfsbedürftig gelten. Unterstellt ist dabei, dass jeder seines Glückes Schmied, also selbstverantwortlich für seine soziale Lage, ist.

So geht es bei der Kindergrundsicherung auch nicht darum, diese Kinder aus ihrer Armut zu befreien. Sie sollen vielmehr eine Chance erhalten, damit sie sich aus ihrer Armut befreien können: „Paus selbst lobte die geplante Kindergrundsicherung abermals als ‚guten Beitrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen‘.“ (tagesschau.de, 31.8.2023)

Das Mittel dazu soll Bildung sein. Die Kinder sollen die Chance erhalten, sich in der Konkurrenz um Noten zu bewähren und so den sozialen Aufstieg zu schaffen. Dafür gibt es zusätzliche Mittel – wie schon in der Vergangenheit mit dem Bildungspaket ins Auge gefasst. Jedes zusätzliche Mittel für den Familienhaushalt steht jedoch unter dem Verdacht, ob es auch wirklich für die anfallenden Notwendigkeiten verbraucht oder, platt gesagt, nicht vom Vater versoffen wird. Also bedarf es der besonderen Kontrolle – was die Antragsstellung schwierig macht. So verzichten viele Familien angesichts des Bergs von Formularen lieber auf diese sowieso knapp bemessenen Mittel. Damit hat die Politik ein neues Thema: den Bürokratieabbau. Das wirft wiederum Probleme auf, denn die angeführten Kriterien sollen natürlich weiter zum Tragen kommen.

Versprochen werden mit der Kindergrundsicherung also verbesserte Startchancen für die Kinder der Armen in der Konkurrenz um Noten und damit in der Konkurrenz um die Einordnung in die Hierarchie der Berufe. Ein sicherer Weg aus der Armut ist damit nicht vorgezeichnet, denn die Konkurrenz um Noten kennt immer Gewinner und Verlierer. Gewährleistet wird mit dieser Massnahme also nicht die Besserstellung der Armen, sondern die Aufrechterhaltung der Ideologie, dass jeder seines Glückes Schmied ist und damit selber schuld an seinem sozialen Status.

Vergessen muss man dabei natürlich, dass die Schule die Kriterien für Erfolg und Misserfolg vorgibt, wenn sie den Leistungsvergleich beim Lernen anstellt. Und damit entscheidet sie über den Werdegang der Kinder und deren Zukunft schon in einem Alter, in dem diese überhaupt noch keinen Begriff davon haben können, welche Bedeutung Noten für ihr Berufsleben haben.

Und die Kritiker der Armutsverwaltung?

Noch bevor der Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung formuliert ist, melden Opposition und Verbände Kritik an der Einigung der Regierungsparteien an: „Kritik an den Reformplänen kam aus der Union. Der CDU-Chef Friedrich Merz sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, er halte die geplante Kindergrundsicherung wegen eines hohen Verwaltungsaufwandes für wenig wirksam.“ (tagesschau.de, 31.8.2023) Wer mangelnde Wirksamkeit beklagt, ist sich offenbar in der Zielsetzung mit den geplanten Massnahmen einig. Wie nicht anders zu erwarten, fällt die Kritik der AfD radikaler aus:

„Die Kindergrundsicherung ist Augenwischerei, denn Familienarmut bekämpft man nicht, indem Empfängern von Sozialleistungen noch mehr Geld überwiesen wird. Der grosse Kreis derer, die davon profitieren, sind die, die sich unserer Sozialleistungssysteme bedienen, ohne jemals einen Cent eingezahlt zu haben. Nicht davon profitiert davon die Durchschnittsfamilie am unteren Einkommensniveau, die jeden Euro dreimal umdreht, aber zu viel hat, um Ansprüche geltend zu machen. Im Gegenteil: die Ampel entzieht diesen Familien in unverantwortlicher Weise ihre Existenzgrundlage. Deshalb ist die Kindergrundsicherung nicht mehr als Stimmenfang auf Steuerzahlerkosten.“ (Martin Reichardt, Familienpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, afdbundestagsfraktion.de)

Eine seltsame Logik führt der AfD-Sprecher da bei seinen Einwänden gegen die Regierung vor: Das Ziel, Familienarmut zu bekämpfen, hat die Ampel ja gar nicht bei ihrem Vorhaben einer Kindergrundsicherung, sondern sie zielt speziell auf die Kinder. Sozialleistungsempfängern Geld zu überweisen hält die AfD für Geldverschwendung, sie hat diese im Verdacht, Schmarotzer zu sein, weil sie entweder nie gearbeitet haben oder aber Ausländer sind, die nie in die Sozialkassen eingezahlt haben – wobei die Kindergrundsicherung übrigens aus Steuermitteln und nicht aus Sozialversicherungsleistungen finanziert wird.

Wenn dann noch andere Familien, die ebenfalls arm sind, keine Ansprüche haben, dann soll ihnen ausgerechnet dadurch, dass sie nichts bekommen, die Existenzgrundlage entzogen werden, die sie offenbar vorher schon nicht hatten. Denn sonst wären sie ja nicht arm und bedürftig. Und wenn die Mittel der Kindergrundsicherung in ganz falsche Kanäle geraten, wie kann dann die Ampel damit auch noch auf Stimmenfang gehen? Um das zu verstehen, muss man wahrscheinlich bei der AfD sein.

Die Linke bezeichnet die jetzt geplanten Massnahmen als einen „schlechten Witz“, als einen „Schlag ins Gesicht der armen Familien“ (Janine Wissler, YouTube, Die Linke, 1.9.2023). Sie bemängelt vor allem die Höhe der Ausgaben, die für die Kindergrundsicherung veranschlagt werden und die von zunächst 30 Milliarden auf 2 Milliarden Euro geschrumpft sind. Auch für die Linke ist es inzwischen die grösste Selbstverständlichkeit, dass der Kapitalismus ständig Armut produziert. Sie sieht ihre Aufgabe in der staatlichen Verwaltung der Armut, die es zu lindern gilt.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband übrigens fasst die Massnahmen der Kindergrundsicherung relativ realistisch zusammen: „Die Kindergrundsicherung wird künftig lediglich die verschiedenen Finanzhilfen für Kinder und Jugendliche bündeln: Kindergeld, der Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe für Kinder sollen zusammengefasst werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird modernisiert, indem es aber kein integraler Bestandteil wird, sondern weiterhin zusätzlich beantragt werden muss. Was fehlt, ist das Bekenntnis zu höheren Leistungen für einkommensarme Familien… Dies lässt den Schluss auf die befürchtete reine Verwaltungsreform zu.“ Enttäuschung macht sich dort breit, wo gehofft wird, dass die Regierung andere Prioritäten setzt als sie ständig verkündet.

Das ist aber überhaupt nicht überraschend. Schliesslich gilt die Kindergrundsicherung als eine Kost, also Belastung des Haushaltes, der als oberstes Ziel die Stärkung der Wirtschaft und der deutschen Militärmacht kennt. Zum Wachstum der Wirtschaft gehören billige Arbeitskräfte und damit auch eine entsprechende Armut, die es nicht zu beseitigen, sondern zu regeln gilt. Natürlich muss sich auch um den Nachwuchs der Nation gekümmert werden, der aus seiner Armut heraus nicht die Alternative im Drogenkonsum oder Kriminalität suchen soll. Deshalb muss auch ihm eine Chance geboten werden – und nichts anderes will die Kindergrundsicherung.

Suitbert Cechura

Der Originalartikel kann hier besucht werden