Nachdem die litauischen Behörden der belarusischen Friedensaktivisten und Menschenrechtsaktivistin Olga Karatch (Volha Karach) politisches Asyl verweigert haben, wurde zeitgleich die internationale Kampagne #protection4olga gestartet, um Schutz und Asyl für die Leiterin der Organisation „Our House“ zu fordern. Seit Jahren kämpft die gebürtige Belarusin für Menschenrechte in Belarus und setzt sich zudem für das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen ein. Das Belarus-Regime hat sie aufgrund ihres Aktivismus auf die Terrorliste gesetzt und droht ihr nun mit der Todesstrafe.

Am 18. August 2023 verweigerte Litauen Olga Karatch politisches Asyl und begründete ihre Entscheidung damit, dass sie „eine Gefahr für die nationale Sicherheit der Republik Litauen darstellt“. Dennoch wurde ihr ein einjähriger Aufenthalt im Land gewährt, wahrscheinlich aufgrund von internationalem Aufbegehren, welche einige Politiker und Leiter von Stiftungen an die Behörden in verschiedenen Ländern geschrieben hatten. Nichtsdestotrotz gibt dieser Status Olga Karatch keinerlei Sicherheit – Behörden können diese Entscheidung jederzeit rückgängig machen und kurzfristig beschließen, sie des Landes zu verweisen.

Aus diesem Grund haben wir eine internationale Kampagne für den sofortigen Schutz der Menschenrechtsaktivistin und Friedensstifterin Olga Karatch gestartet.

Die UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger verabschiedete 1998 den Beschluss für die Anerkennung der „[…] wertvollen Arbeit von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen, die zu wirksamen Beseitigung aller Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Völkern und Einzelpersonen beitragen […]“.

Olga Karatch hat über die von ihr geleitete Organisation „Our House“ zahlreiche Aktivitäten zur Überwachung und Verteidigung der Menschenrechte in Belarus und der belarussischen Bürger, die in andere Länder – wie Litauen – geflohen sind, unternommen. Aus diesem Grund wurde die Organisation auch vom Internationalen Friedensbüro für die Nominierung für den Friedensnobelpreis 2024 ausgewählt, zusammen mit der russischen Bewegung der Kriegsdienstverweigerer und der ukrainisch-pazifistischen Bewegung.

Die Staaten sind dazu verpflichtet, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürger zu schützen und insbesondere für Menschenrechtsaktivisten, die „häufig Drohungen und Drangsalierungen ausgesetzt sind und in Unsicherheit leben“, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Menschenrechtsaktivisten sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene sicherzustellen, auch in Zeiten bewaffneter Konflikte und bei der Friedensschaffung“, wie es in der Resolution 66/164 der UN-Generalversammlung heißt.

Wir bringen unsere tiefste Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass „in einigen Fällen nationale Sicherheits- und Terrorismusbekämpfungsgesetze und andere Maßnahmen, wie z. B. Gesetze zur Regulierung zivilgesellschaftlicher Organisationen, missbraucht wurden, um Menschenrechtsaktivisten ins Visier zu nehmen oder ihre Arbeit zu behindern und ihre Sicherheit in einer Weise zu gefährden, die gegen das Völkerrecht verstößt“, wie es in der Resolution 22/6 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2013 zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten heißt. Diese Resolution soll auch alle Staaten dazu verpflichten, Aktivisten zu schützen und nicht zu kriminalisieren, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen.

  • Wir appellieren an die höchsten litauischen Behörden, den Präsidenten der Republik Litauen, den Premierminister und den Außerminister, die internationalen Standards einzuhalten und der belarusischen Menschenrechtsaktivistin Olga Karatch, die in Litauen Zuflucht gesucht hat, Schutz und Asyl zu gewähren
  • Litauen ist Mitglied der Europäischen Union! Wir appellieren daher auch an die europäischen Institutionen, die EU-Missionen (Botschaften und Konsulate der EU-Mitgliedstaaten und die Delegationen der Europäischen Kommission), die, wie in den EU-Leitlinien für Menschenrechtsaktivisten festgelegt sind, jene zu unterstützen und auch schützen sollen.
  • Wir rufen auch unsere nationalen Regierungen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Schutz von Menschenrechtsaktivisten immer und überall gewährleistet ist.
  • Wir rufen die gemeinsame Zivilgesellschaft, vom einzelnen Bürger bis hin zu Journalisten und institutionellen Vertretungen in ganz Europa auf, sich für die Verteidigung der Menschenrechte und derjenigen, die sie verteidigen, einzusetzen.

Ihr seid herzlich dazu eingeladen, den Musterbrief, der an die litauische Behörde gesendet werden kann, zu verwenden und damit die Menschenrechtsaktivistin Olga Karatch zu unterstützen.

Info:
Um die Souveränität des Staates zum Ausdruck zu bringen, wird in diesem Artikel von Belarus anstatt Weißrussland gesprochen. Wir möchten damit den Namen verwenden, den das Land mit seiner Unabhängigkeit von Russland angenommen hat. Die Belarusisch-Deutsche Geschichtskommission empfiehlt, die Schreibweise „Belarus“ und als Adjektiv „belarusisch“ zu verwenden.

Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Sabine Prizigoda vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!