Entstanden aus dem Pathos von Humanität und Aufklärung, sollte die Guillotine einst ein Zeichen für technische Modernität sein. Erdacht, um den präzisen Vollzug der Todesstrafe zu garantieren – ohne Qual, ohne Folter, ohne Ansehen von Rang und Stand. Was für ein Trugschluss. Die Guillotine wird eine einzige blutige Regierungsmaschine.

Ein Geschichts-Report von Helmut Ortner

»Heute soll die Maschine in Gebrauch genommen werden, die erfunden wurde, um den zum Tode verurteilten Verbrechern den Kopf abzuschlagen. Die Enthauptung mittels dieser Maschine wird gegenüber den bisherigen Hinrichtungsarten mehrere Vorteile aufweisen: der Anblick wird weniger schockierend sein, denn keines Menschen werden mehr mit Blut seines Nächsten befleckt; und der verurteilte wird nur noch der Marter der Todesangst ertragen müssen, die schlimmer sein wird, als der Schlag selbst, durch den er aus dem Leben scheidet …“

Paris, 25. April 1792, gegen 15.30 Uhr. Nicolas Jacques Pelletier, ein justizbekannter Gewohnheitskrimineller, angeklagt wegen Straßenräuberei, wird vor den Augen einer gewaltigen Menschenmenge zum Schafott geführt wird. Zum ersten Mal darf Charles-Henri Sanson, der Henker von Paris, in Namen des Gesetzes das Beil der neuen Guillotine in Bewegung setzen. Pelletiers Kopf ist binnen Sekunden vom Körper getrennt. Die Premiere gelungen.

Die »Revolution« hat begonnen! Mit der Hinrichtung beweist die Nationalversammlung ihre Entschlossenheit, dem »Alten Regime« ein Ende zu setzen. Noch vor wenigen Jahren waren Menschen öffentlich gerädert und verbrannt worden, 1783 ein Homosexueller, 1785 ein Brandstifter, 1787 ein Vatermörder. Nein, die Zeit ist reif für eine neue Maschine, deren Devise lautet: Gleichheit, Vernünftigkeit, und vor allem – Menschlichkeit. Menschlichkeit gegenüber dem Opfer, dessen Schmerz die Guillotine verringert. Menschlichkeit gegenüber den Zuschauern, denen die Maschine den grauenerregenden Anblick der alten Hinrichtungsrituale erspart, weil es aus dem unmenschlichen Schauspiel des öffentlichen Sterbens ein kurzes Blutvergießen macht. Und Menschlichkeit gegenüber dem Henker, der nur mehr Auslöser eines mechanischen Tötungsprozesses ist, weil zwischen ihm und den Körper des Delinquenten eine neutrale Maschine steht. Kurzum: mechanische und schmerzlose Schnelligkeit als menschenfreundlicher Fortschritt – und dieser Fortschritt wird vor den Augen des Volkes, dem bevorzugten Zeugen für die neuen Errungenschaften, vollzogen.

Als sichtbares Schwert steht die Guillotine für eine für alle Menschen gleichen Gerechtigkeit. In den Berichten von der Einweihung der Maschine wird die Person der Verurteilten und die des Henkers mit keinem Wort erwähnt: der Akzent hat sich – ganz im Sinne der neuen Zeit – von den Beteiligten auf die Maschine verlagert. Der Scharfrichter ist allenfalls noch ausführendes Organ, ein »Vertreter der Exekutivgewalt.« Es lebe der Fortschritt, es lebe die Revolution!

Eines fasziniert von Anfang an alle Beteiligten: die Effizienz der Maschine. Sie funktioniert perfekt. Aber die Wirkung? Konnte man in dieser so sekundenschnellen Exekution, in diesem Todes-Augenblick überhaupt für seine Verfehlung Buße tun, so dass sie als ein Flehen um göttliche Barmherzigkeit auch für die Zuschauer sichtbar wurde? Bislang war die Hinrichtung eines Delinquenten so etwas wie eine sakrale Inszenierung, eine Versöhnung zwischen dem Sterbenden und seiner Seele und Gott. Wenn die Schnelligkeit des Hinrichtungsrituals diesen »geheiligten Moment« geradezu auflöst, bestünde da nicht die Gefahr, dass der Sterbende überhaupt noch sein Heil erlangen könnte? Der Begriff des Sterbens verliert seinen Sinn, wenn der Lebende mit einem Mal tot ist – monierten Kritiker, die schon zuvor vor einem »Mangel an Sichtbarem« gewarnt hatten.

Ein Produkt der Französischen Revolution

Sicher, die Guillotine war ein Produkt der Französischen Revolution, aber die Premiere der Guillotine 1792 geriet ohne Zweifel für viele auch zur Enttäuschung, sie hatte sogar jene irritiert, die die Zeremonie erdacht hatten. Sollte die neue Maschine nicht ein Fanal sein, ganz im Sinne der Gleichheit und Menschlichkeit? Ging das nicht alles verloren unter dem sekundenschnellen Herabfallen des Beils?

Kaum drei Jahre zuvor, am 26. August 1789, gehörte es zu den ersten Maßnahmen der jungen Nationalversammlung, dass die Angeordneten eine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte verabschiedeten. Hierin war auch von einem neuen Strafrecht die Rede, das die Bürger zukünftig vor der Willkür der Justiz schützen sollte, auch um einen »humaneren« den Vollzug der Todesstrafe.

Und es ist Joseph-Ignace Guillotin, ein zu Ruhm, Ehren und Wohlstand gekommener Pariser Arzt, Reformer, Freimaurer und zeitweise Parlamentarier, Mitglied der besten einflussreichen Gesellschaft, der sich als Aufklärer sah, der Anfang Oktober 1789 einen sechs Artikel umfassenden Reformvorschlag in die Nationalversammlung einbringt, dessen Hauptforderung es ist, dass die Enthauptung die einzige Hinrichtungsart werden – und auf vorherige Folter des Verurteilten verzichtet werden sollte.

Es sollte noch mehr als zwei Jahre dauern, bis sich die Nationalversammlung dazu entschließen konnte, die von Guillotin vorgeschlagene Enthauptungsmaschine trotz zahlloser Einwände herstellen zu lassen. Am 3. Juni 1791 stimmten die Angeordneten einem Gesetzentwurf zu, aufgrund dessen »jedem zum Tode Verurteilten der Kopf abzutrennen ist«. Aber nicht Guillotin, sondern sein Kollege der Chirurgischen Akademie, Antoine Louis, wurde mit der eigentlichen Konstruktion beauftragt, da sich herausgestellt hatte, dass Dr. Guillotin, theoretisch zwar versiert, in der praktischen Umsetzung aber doch überfordert schien. Die eigentliche handwerkliche Ausführung erledigte schließlich der deutsche Klavierbauer Tobias Schmidt. Er hatte das günstigste Angebot gemacht und am 10. April 1792 den Auftrag erhalten. Für einen Stückpreis von 960 Livres sollte den Bau der ersten »Guillotine« bewerkstelligen.

Die neue «Köpfmaschine« war ein Instrument, das im Wesentlichen aus zwei Teilen bestand: einem Kippbrett, auf dem Verurteilte festgeschnallt wurde, und einem etwa fünf Meter hohen Gerüst, von dem das scharf geschliffene Fallbeil – von zwei seitlichen Schienen geführt – in den Nacken des Verurteilten mit verlässlicher Genauigkeit traf. Der Delinquent wurde in der Regel aufrecht stehend an das bewegliche Kippbrett gegurtet und anschließend in waagrechte Position genau unter das Fallbeil geschwenkt. Danach wurde der Kopf noch mit einer Art Halsgeige festgehalten. So jedenfalls sah des die Konstruktion vor – jetzt aber musste der praktische Vollzug erprobt werden.

Die Generalprobe vor einem vierzigköpfigen Publikum verlief jedenfalls zufriedenstellend. Beilhöhe und Schneideform waren kurz zuvor noch einmal verändert worden, nachdem bei Versuchen mit lebenden Kälbern und Schafen deren Köpfe vom herabfallenden Beil zwar glatt abgehackt worden waren, doch die Hälse dreier männlicher Leichen die ersten Versuch der Schneide trotzten. Nun aber erfüllte der Prototyp der neuen Enthauptungsmaschine die Erwartungen. Antoine Louis konnte dem Generalstaatsanwalt berichten, Schmidts Köpfmachine habe so sauber enthauptet, »dass man von der Gewalt und Schnelligkeit überwältigt war.«

Am Nachmittag des 25. April 1792, nachdem Nicolas-Jacques Pelletiers Kopf gefallen war, konnte die neue Technik des Tötens im Namen des Gesetzes ihren zweifelhaften Siegeszug antreten. Und sie sollte mit einer im wahrsten Sinne des Wortes tödlichen Sicherheit funktionieren. »Es begann die industrielle Revolution auf dem Gebiet der Todesstrafen«, sollte der deutsche Kriminologe Hans von Hentig später feststellen.

Altar des Vaterlandes

Doch im April 1792 lässt sich nicht vorhersehen, dass die Maschine, die aus Grundsätzen der Menschlichkeit und der Vernunft nun endlich auch in Frankreich eingeführt wird, innerhalb von nur wenigen Monaten zur »schrecklichen Guillotine« werden sollte. Anfänglich ist die Guillotine bei weitem nicht ausgelastet. Für den Henker und seine Gehilfen gibt es nicht sonderlich viel zu tun. Hin und wieder fällt das Haupt eines Kriminellen oder Royalisten. Nach der Pelletier-Premiere wird die Maschine zur Place du Carrousel gebracht, danach steht das Schafott auf der Place de la Revolution. Und allein dort sollten – einem zynischen Wort jener Zeit zufolge – mehr als 1.100 Franzosen »ihren Kopf in den Korb spucken «. Danach verfiel die Justiz der Revolution in eine barbarische Tötungs-Raserei. Allein Charles-Henri Sanson, der wohl bekannteste Scharfrichter aus der über sechs Generationen reichenden Henkers-Dynastie Sanson, wird während der Schreckensherrschaft in fünfhundert Tagen rund 2600 Menschen exekutieren! Im übrigen Frankreich werden es mehr als 20.000 sein.

In der Nationalversammlung nennt man die täglichen Hinrichtungen rote Messen und das Schafott den Altar des Vaterlandes. Geopfert werden alle, die der neue Zeit ablehnend gegenüber stehen und diese bekämpfen – vor allem aber jene, die Revolutionselite und ihre Protagonisten nicht zu brauchen glaubt, darunter: am 21. Januar 1793 der gestürzte König Ludwig XVI, am 16. Oktober 1793 seine Frau Marie Antoinette, am 24. März 1794 Jacques-René Hébert, ein Führer der linken Jakobiner. Am 5. April des gleichen Jahres Georges-Jacques Danton und mit ihm 14 Gleichgesinnte, am 28. Juli Maximilien de Robespierre, Führer der Jakobiner, vormals entschiedener Befürworter für die Abschaffung der Todesstrafe, später einer der großen Impresarios der Schreckensherrschaft und mit ihm Louis-Antoine de Saint-Just, sein engster Mitarbeiter, der einst verfügt hatte: »Die Friedhöfe haben überfüllt zu sein, nicht die Gefängnisse.« Nun war er selbst Opfer des rauschhaften Terrors geworden.

Zeit des Schreckens und des Wahns

Zwei Jahre lang macht die Revolution einen im Sinne des Wortes rasenden Gebrauch der Guillotine und nützt sie für politische Zwecke. Sie wird zum alltäglichen Instrument eines Revolutions-Tribunals, das sich als alleinige Vertreterin einer »wahren« revolutionären Rechtsprechung« stilisiert. Die Guillotine wird eine einzige blutige Regierungsmaschine. Akribisch notiert der Scharfrichter Charles-Henri Sanson, die Namen der Hingerichteten in seinem Tagebuch und schildert seine Eindrücke und Beobachtungen. Ein Dokuments des Wahnsinns in einer Zeit des Schreckens, in der er als Henker von Paris selbst eine der zentralen Schreckensgestalten ist. Am 17. Juni 1794 notiert Sanson:

“Ein schrecklicher Tag! Die Guillotine hat vierundfünfzig vernichtet. Ich bin mit meinen Kräften am Ende und wäre beinahe ohnmächtig geworden…“

Nachzulesen in den Memoiren der Henkersfamilie Sanson, die als sechsbändiges Werk 1862 erschienen und vom letzten Mitglied der Familie, Henri-Clement-Sanson, herausgegeben wurden, der als letzter das schaurige Amt des Pariser Scharrichters ausführte. Erschreckende, erhellende, aber auch irritierende »Memoiren«. Zum einen, die schicksalhafte Verstrickung dieser Schreckensmänner, die nicht unbedingt dem Klischee von blutrünstigen, stumpfsinnigen Folterknechten entsprachen, sondern eine gewisse Sensibilität besaßen und über ihr Amt Reflexionen anstellten, ja unter ihrer Tätigkeit wahrscheinlich sogar litten; zum andern, sich aber trotzdem in der Pflicht gegenüber dem Gesetz und Staates sahen, und über Generationen das Henkersamt ausübten. Nicht zuletzt die Tatsache, dass die Familiengeschichte der Sanson aufs engste verknüpft und verfochten ist mit der einer der gewaltigsten und gewalttätigsten Epochen der neueren Geschichte – der Französischen Revolution – machen diese Memoiren zu einem einmaligen Dokument.

Henri-Clement-Sansons Großvater Henri, der »große Sanson«, kämpfte ein Leben lang um bürgerliche Anerkennung. Der König gewährte ihm schließlich die Mitgliedschaft in der Nationalgarde. Doch noch sein Sohn Henri, genannt »der Schöne«, der die Königin Marie Antoinette hingerichtet hatte, litt unter dem Makel seines Henkeramtes so sehr, dass er seinen Sohn auf dem Land erziehen und bis zum dreizehnten Lebensjahr in Unkenntnis über den Beruf seines Vaters leben ließ. Nichtsdestotrotz ergriff auch seine Sohn Henri-Clement, der spätere Herausgeber der Memoiren, den Henkersberuf. Nie aber konnte er – der später vom König sogar aus dem Amt entlassen wurde, weil er um Spielschulden zu begleichen, seine Guillotine verpfändetet hatte – nie konnte er die zweifelhafte Popularität seines Großvaters erreichen. Sein Name steht für eine Schreckenszeit, die ihre eigene Parole »Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit« auf dem Schafott in Blut ertränkte.

Die Guillotine hatte ausgedient

Trotz ihrer Diskreditierung während der Schreckensherrschaft blieb die Guillotine doch das gesetzliche Hinrichtungsgerät aller nachfolgenden Staatsformen, die Frankreich erlebte. Erstaunlicherweise machte Napoleon recht selten davon Gebrauch. Seine Heere jedoch exportierten die Guillotine nach fast ganz Europa und sorgten für deren Verbreitung. Die letzte öffentliche Hinrichtung in Frankreich, dem »Mutterland« der Guillotine, fand 1939 vor dem Gefängnis von Versailles statt und geriet, wie so häufig, zu einem Volksfest. Während der Nacht vor der Hinrichtung hatte sich eine gewaltige Menschenmenge versammelt, es gab Weinausschank und Musik, und die Menge war in bester Stimmung. Die Szenerie erinnerte beinahe an düstersten Zeiten der blutigen Revolution. Als Folge dieses unwürdigen Spektakels wurden die Hinrichtungen nun endgültig auf die Höfe der jeweiligen Gefängnisse verlegt. Nur mehr Amtspersonen und offizielle Zeugen durften der Exekution beiwohnen. 1943 wurden eine Frau und ein Mann hingerichtet, weil sie an Frauen Abtreibungen vorgenommen hatten. Ebenfalls in den Jahren des Zweiten Weltkrieges verhängten französische Gerichte, die mit den deutschen Besatzern und dem Vichy-Regime kollaborierten, Todesurteile gegen politische Gegner, vor allem Kommunisten und Mitglieder der Résistance. Die Urteile ließ man ohne wirkliche Möglichkeit von Rechtsmitteln bereits am folgenden Tag vollstrecken. Nachdem der Henker Jules-Henri Desfourneaux 1943 fünf Résistance-Mitglieder hingerichtet hatte, schieden seine Assistenten Obrecht und die Brüder Martin aus Gewissensgründen und Protest vorübergehend aus dem Team aus. Desfourneaux warfen sie allzu große Willfährigkeit den Kollaborateuren gegenüber vor. Am Morgen des 30. April 1944 enthauptete Desfourneaux in Paris nacheinander neun Männer, deren einziges „Verbrechen“ es war, Kommunisten zu sein.

Der Henker Jules-Henri Desfourneaux starb 73-jährig im Oktober 1951 in Paris. In den 42 Jahren seiner Zeit als Scharfrichterassistent und Scharfrichter wirkte er an 200 bis 250 Enthauptungen mit. Die letzte Hinrichtung durch die Guillotine fand in Frankreich am 10. September 1977 statt. Am 19. Februar 2007 wurde das Verbot der Todesstrafe in die französische Verfassung aufgenommen. Die Guillotine hatte ausgedient.

Auch in Deutschland war die bis zur Abschaffung der Todesstrafe 1949 als offizielles Hinrichtungsinstrument im Einsatz gewesen. Besonders während der Nazi-Diktatur, vor allem nach Kriegsbeginn, stieg die Zahl der Todesurteile steil an. Beinahe alle größeren deutschen Gefängnisse waren mit Fallbeilen ausgestattet, allein in Berlin-Plötzensee wurden etwa dreitausend Verurteilte hingerichtet. In der ehemaligen DDR wurden bis 1967 wahrscheinlich bis zu einhundert Exekutionen mit der Guillotine vorgenommen. Erst mit dem Strafgesetzbuch vom 12. Februar 1968 trat dort anstelle der Enthauptung das Erschießen.


Vom Autor erschienen:

Helmut Ortner, Ohne Gnade – Eine Geschichte der Todesstrafe, Nomen Verlag, 230 Seiten, 22 Euro

Ohne Gnade - Helmut Ortner